Unsere Bitte an die Eltern
Für detaillierte Informationen rund um unsere Schule lesen Sie bitte auch unser A-Z der Grundschule Ihlpohl im Download Bereich dieser Website.
Schulweg ......
Für den Schulweg liegt die Aufsichtspflicht in der Hand der Eltern.
Bitte üben Sie mit Ihrem Kind vor Schulbeginn den Schulweg. Begleiten Sie es ruhig noch eine Weile und organisieren den gemeinsamen Weg mit anderen Kindern Ihres Wohngebietes. S. SCHULEXPRESS
Radfahrerlaubnis ......
Generell gilt, dass Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule kommen darf. Es ist dabei durch die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) (nach § 2 Abs. 1 Nr. 8a und b SGB VII) versichert.
Es gilt jedoch als erwiesen, dass Grundschüler/innen des ersten, zweiten und dritten Schuljahres noch zu unsicher im Straßenverkehr sind! Wir empfehlen Eltern, deren Kinder ein erstes, zweites oder drittes Schuljahr besuchen, ihr Kind nicht allein mit dem Fahrrad zur Schule zu schicken. Hier ist die Radfahrprüfung zu Beginn des vierten Schuljahres abzuwarten. Übrigens ist auch das Fahren mit dem Roller gefährlich, wenn der Weg nicht mit dem Kind geübt wurde.
Öffnung der Schule ......
Die Schule wird ab 8.00 Uhr geöffnet. Bitte schicken Sie Ihr Kind zeitgerecht zur Schule. Ihr Kind soll allein mit seinen Schulkameraden die Schule betreten. Verabschieden Sie es bitte vor der Schultür. Während des Schulvormittags ist die Schule aus Sicherheitsgründen geschlossen. In sehr dringenden Fällen kann die Klingel betätigt werden.
Parken und Halten vor dem Schuleingang .....
Das Parken und Halten vor dem Schulhaupteingang ist polizeilich verboten. Lassen Sie Ihr Kind bitte nicht zur Straßenseite hin in den fließenden Verkehr aussteigen. Zum Parken nutzen Sie bitte nur den Parkplatz am Sportplatz des ASV Ihlpohl.
Was in den Ranzen kommt ....
Von der Klassenlehrkraft erhalten Sie eine Materialliste sowie den Stundenplan. Helfen Sie Ihrem Kind und packen abends den Tornister mit ihm. Die geliehenen Schulbücher müssen in einen Schutzumschlag eingeschlagen werden.
Frühstück ohne Plastik .....
Bitte achten Sie nach Möglichkeit darauf, Ihrem Kind unverpacktes und zuckerarmes Frühstück mitzugeben. Da wir keine gelbe Tonne besitzen, rechnen Sie bitte damit, dass Ihr Kind seinen Verpackungsmüll wieder mit nach Hause bringt.
Verlorene Kleidung ....
Bitte beschriften Sie die Kleidung Ihres Kindes mit seinem Namen. Das erleichtert das Wiederfinden. Fundsachen werden in der Fundkiste gesammelt und einen Tag vor den Ferien zum Abholen ausgestellt.
Uhren mit Telefon und Abhörfunktion, Fitnessuhren, Notrufuhren und Smartwatches ....
Diese Uhren benötigt Ihr Kind in unserer Schule nicht ! Diese Uhren, die regulär im Handel verkauft werden, sind von der Bundesnetzagentur verboten worden und müssen per Nachweis zerstört werden.
Wenn Ihr Kind telefonieren muss, dann ist das jederzeit über unseren Hausanschluss möglich. Lassen Sie also derartige Uhren zuhause. Kein Gerät erfüllt die datenschutzrechtlichen Anforderungen.
Lesen Sie bitte mehr unter Smartwatches im Download Bereich unserer Homepage.
Wenn Ihr Kind krank ist .....
Kinder, die morgens über Unwohlsein klagen, gehören nicht in die Schule. Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind am besten am Morgen bis um 8.00 Uhr im Sekretarat. Eine schriftliche Entschuldigung reichen Sie bitte spätestens am 3. Krankheitstag nach.
Schmuck im Unterricht .....
Bitte nehmen Sie Ihrem Kind die Ohrringe heraus, wenn es an dem Tag Sportunterricht hat. Auch das Tragen von Armbändern und Halsketten ist an Tagen mit Sportunterricht hinderlich. Als Termin zum Ohrloch Stechen empfehlen wir den Beginn der Sommerferien.
Lange Haare müssen mit einem Gummi zusammen gebunden werden.
Mitbringen von Wertsachen ....
Wertsachen, die Ihr Kind mit in die Schule bringt, können verloren gehen. Wertvolle Schmuckstücke, technisches Spielzeug, Sammelkarten oder Handys sollten besser zuhause bleiben.
Unterschriften auf Lernzielkontrollen und Zeugnissen ....
Klassentests, schriftliche Lernzielkontrollen und Zeugnisse müssen von Ihnen unterzeichnet werden. In den Originalen darf nicht radiert oder korrigiert werden.
Ungünstige Witterungsverhältnisse ....
Sind Sie der Meinung, dass Ihr Kind aufgrund ungünstiger Witterungsverhältnisse (Glätte, Sturm....) nicht ungefährdet zur Schule kommen kann, so können Sie selbst über den Schulbesuch entscheiden. Rufen Sie dann bitte umgehend in unserem Sekretariat an.
Bitte verfolgen Sie den Rundfunk, ob vielleicht ein genereller Unterrichtsausfall bekannt gegeben wird. Darüber entscheidet der Landkreis Osterholz (www.vmz-niedersachsen.de)
Der Notfallplan der Schule hält für Kinder, die entgegen der Empfehlung dennoch zur Schule kommen eine Notfallbetreuung vor.
Kosten für finanzielle Unterstützung ....
Falls Ihre Familie Leistungen nach SGB II (Hartz IV) erhält, sind Sie berechtigt, die Kosten über das Bundes- und Teilhabepaket erstattet zu bekommen. S. Downloadbereich der Homepage
Wie spreche ich meine Sorgen und Anliegen an?
Die Lehrkräfte unserer Schule sind interessiert daran, mit Ihnen über Ihr Kind im Kontakt zu stehen. Sie sind Ihre ersten Anprechpartner. Bitte vereinbaren Sie einen Gesprächstermin bei Bedarf und vermeiden Sie unangemeldete Kurzgespräche zwischen „Tür und Angel“.
Ärger bei den Hausaufgaben ...
Hausaufgaben machen will gelernt sein ! Die Pflicht ist für Ihr Kind neu und muss geübt werden. Kinder im ersten Schuljahr sollten täglich nicht länger als 30 Minuten an den Hausaufgaben sitzen.
Probleme bei Hausaufgaben können sein :
-das Kind bummelt und ist abgelenkt
-es entwickelt sich ein Streit zwischen Ihnen und Ihrem Kind
-Ihr Kind weiß oft nicht, was es auf hat.
Folgendes kann helfen:
Finden Sie gemeinsam mit Ihrem Kind heraus, wann der richtige Zeitpunkt für das Hausaufgaben machen ist. Hat Ihr Kind einen ruhigen und gut beleuchteten Arbeitsplatz? Machen Sie der Lehrkraft eine kurze Notiz, wenn Ihr Kind nicht zeitgerecht mit den Hausaufgaben fertig wurde oder Probleme hatte.
FERIENREGELUNG
Am jeweils letzten Schultag eines Halbjahres (an Tagen der Zeugnisausgabe) endet der Unterricht für alle Kinder nach der 3. Stunde. An diesem Tag findet keine Betreuung statt.
Bitte achten Sie darauf, die Ferientermine einzuhalten. Nur in besonderen Härtefällen können Sie bei der Schulleitung einen Antrag auf Beurlaubung stellen.
Schuljahr 2020/2021
HERBSTFERIEN | 12.10. - 23.10.2020 |
WEIHNACHTSFERIEN | 19.12. - 08.01.2021 |
HALBJAHRESFERIEN | 01.02.2021 - 02.02.2021 |
OSTERFERIEN | 29.03. - 09.04.2021 |
TAG N. HIMMELFAHRT | 14.05.2021 |
PFINGSTEN | 25.05.2021 |
SOMMERFERIEN | 22.07. - 01.09.2021 |
Schuljahr 2021/2022
HERBSTFERIEN | 18.10. - 29.10.2021 |
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WEIHNACHTSFERIEN | 23.12. - 07.01.2022 |
HALBJAHRESFERIEN | 31.01.2022 - 01.02.2022 |
OSTERFERIEN | 04.04. - 19.04.2022 |
TAG N. HIMMELFAHRT | 27.05.2022 |
PFINGSTEN | 07.06.2022 |
SOMMERFERIEN | 14.07. - 24.08.2022 |
Veranstaltungen
Nächste Veranstaltungen:
26. 04. 2021
03. 05. 2021
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