Schulgremien
Die Grundschule Ihlpohl lebt vom Engagement der Lehrkräfte, der Mitarbeiterinnen und „last but not least“ dem Engagement der Eltern. Wenn viele Eltern mit uns aktiv sind, profitiert das Lernumfeld der Kinder davon. Wir sind auf eine intensive Mitarbeit der Elternschaft angewiesen, denn die Schule mit all ihren Auswirkungen auf die Gesellschaft kann nicht nur eine Angelegenheit von Schülern und Lehrkräften sein. Im Sinne unserer Kinder ist es uns wichtig, dass Schule, Schüler und Eltern eine Einheit bilden, und gut und vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Auch wenn Sie aus zeitlichen Gründen kein Amt bekleiden können, so freuen wir uns, wenn Sie uns bei schulischen Festen oder auch bei klasseninternen Feierlichkeiten unterstützen. Herzlichen Dank im Voraus dafür!
Elternvertretung zu sein ist eine sehr wichtige Aufgabe.
Im Folgenden möchten wir Ihnen die Gremien unserer Schule vorstellen, in denen Sie als Elternvertretung mit Stimmrecht mitwirken können. Die Konferenzen haben auf die eigene pädagogische Verantwortung der Lehrkraft, insbesondere auf ihre didaktische und methodische Freiheit, Rücksicht zu nehmen.
Klassenelternschaft
In der ersten und dritten Klassenstufe wählt die Klassenelternschaft auf einem Elternabend, der innerhalb des ersten Monats nach den Sommerferien stattfindet, für zwei Jahre folgende Ämter:
- einen Vorsitzenden/eine Vorsitzende (diese/r ist gleichzeitig Mitglied im Schulelternrat)
- einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin (diese/r vertritt den Vorsitzenden/die Vorsitzende im Schulelternrat bei dessen/deren Abwesenheit)
- drei ElternsprecherInnen für die Klassenkonferenz (s. u.)
- drei StellvertreterInnen für die Klassenkonferenz (s. u.)
Im Idealfall teilen sich der Vorsitzende/die Vorsitzende und der Stellvertreter/die Stellvertreterin die Arbeit auf und entlasten sich somit gegenseitig. Die Aufgaben der Vorsitzenden sind:
- die Verbindung zwischen Eltern der Klasse untereinander, zu Lehrkräften der Klasse, zu Vertretungen der Elternschaft der anderen Klassen und zu Mitgliedern des Schulelternrates herzustellen.
- die Informationen aus den anderen Gremien an die Elternschaft der Klasse weiterzugeben
- die Einladungen zu Elternabenden und Versammlungen vorzunehmen, und dafür Termine und Räumlichkeiten in Absprache mit der Klassenlehrerin festzulegen
Auf den Versammlungen der Erziehungsberechtigten können alle schulischen Fragen erörtert werden. Private Angelegenheiten von Lehrkräften und Schülern dürfen nicht behandelt werden. (§96 Abs. 1 NSchG).
Schulvorstand
Mitglieder des Schulvorstands werden für zwei Jahre gewählt. Nach Möglichkeit sollten Elternteile, die im Schulvorstand arbeiten, auch im Schulelternrat oder in der Gesamtkonferenz vertreten sein.
Den Vorsitz des Schulvorstands hat die Schulleitung. Ein Vertreter/eine Vertreterin des Schulträgers wird zu jeder Sitzung eingeladen.
Der Schulvorstand entscheidet über :
- die Verteilung der Haushaltsmittel
- wichtige Fragen der Zusammenarbeit mit dem Schulträger
- innerschulische Reformen
- Einrichtung schulischer Veranstaltungen
- wichtige Fragen der Zusammenarbeit mit Eltern
Schulelternrat
Der Schulelternrat wählt für zwei Jahre aus seiner Mitte den Vorstand des Schulelternrates und dessen Vertretung, einen Beisitzer/eine Beisitzerin, einen Schriftführer/eine Schriftführerin und den Gemeinde- und Kreiselternrat. Weiter wählt er aus seinen Reihen drei VertreterInnen für die Gesamtkonferenz.
Der Schulelternrat erörtert alle Fragen, die die Schule und die Schüler betreffen.
Der Vorsitzende/die Vorsitzende beruft die Sitzungen ein und leitet sie. Er/Sie informiert die Elternschaft der Schule über wichtige Vorhaben und vertritt die Elternschaft der Schule nach innen und außen.
Gesamtkonferenz
Den Vorsitz der Gesamtkonferenz hat die Schulleitung. Alle hauptamtlichen Lehrkräfte sind Mitglieder der Konferenz. Die Anzahl der ElternvertreterInnen in einer Gesamtkonferenz richtet sich nach der Anzahl der an der Schule tätigen hauptamtlichen Lehrkräfte (§36 NSchG).
Die Gesamtkonferenz entscheidet über alle Angelegenheiten der Schule, z. B.:
- die innere Organisation der Schule
- wichtige Fragen des Unterrichts und der Erziehung
- eine allgemeine Schulordnung
Klassenkonferenz
Den Vorsitz der Klassenkonferenz hat generell die Klassenlehrerin. Sind Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Gegenstand der Klassenkonferenz, so führt die Schulleitung den Vorsitz.
Die Klassenkonferenz entscheidet im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz über alle Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder einzelne Schüler betreffen.
Die Elternvertreter haben kein Stimmrecht über Zeugnisse, Versetzungen, Abschlüsse, Zurücktreten und Überspringen einer Klasse.
Zeugniskonferenz
Die Vertreter der Erziehungsberechtigten wirken in der Zeugniskonferenz beratend mit und haben daher die Möglichkeit, bei Bedarf zu den Zeugnisnoten und Bewertungen des Arbeits- und Sozialverhaltens einzelner Schülerinnen und Schüler Fragen zu stellen.
In den eindeutigen Fällen erfordert der Versetzungsbeschluss keine umfangreiche Erörterung und Einzelabstimmung. Ein Anspruch auf umfassende Information über Schülerinnen und Schüler besteht nicht!
Die Zeugniskonferenz wird von der jeweiligen Klassenlehrkraft geleitet und es obliegt ihr, in welcher Form Noten bekannt gegeben werden.
Die Notenbekanntgabe kann durch Vorlesen, Verteilung einer wieder einzusammelnden Tischvorlage, Darstellung einer kompletten Notenliste aller Schülerinnen und Schüler erfolgen.
Datenschutzrechtliche Bedenken gegen die Bekanntgabe der Noten im Rahmen der Erörterung der einzelnen Schülerinnen und Schüler bestehen nicht, da alle Konferenzmitglieder verpflichtet sind, die persönlichen Angelegenheiten der Kinder vertraulich zu behandeln. (§41 ABS. 2 NSchG).
Datenschutzrechtlich nicht zulässig ist es lediglich, den Vertretern und Vertreterinnen der Erziehungsberechtigten eine Zensurenliste zum Verbleib zu übergeben, Eltern dürfen auch keine Notizen oder Audio Aufnahmen aus der Versammlung hinausnehmen.
Veranstaltungen
Nächste Veranstaltungen:
Wechsel der Gruppen PC/ TG/ Wer der vierten Klassen
06. 12. 2024
Nikolaus Gottesdienst mit Wanderung zur Kirche Werschenrege
06. 12. 2024
Adventssingen
09. 12. 2024 - Uhr – Uhr