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Die täglichen Testungen gehen weiter

02. 02. 2022

Bitte richten Sie sich danach, dass die täglichen Testungen Ihres Kindes/Ihrer Kinder weiterhin erfolgen müssen. 

 

Auch geimpfte und genesene SchülerInnen unterliegen dieser Testpflicht ! Ausgenommen von der Testpflicht sind nur SchülerInnen, die bereits eine Auffrischungsimpfung, den sogenannten Booster, erhalten haben. Dieser erhöhte Sicher-
heitsstandard ermöglicht es nach Ministeriumsangaben auch weiterhin, dass in der Regel nur die infizierte Person in Quarantäne gehen muss, nicht aber enge Kontaktpersonen. Die Schule muss lediglich die Indexfälle, also den infizierten
Schüler oder die Schülerin an das Gesundheitsamt und an das Regionale Landesamt für Schule und Bildung melden. 

 

Bild zur Meldung: Die täglichen Testungen gehen weiter

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