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Kann Kind Anmeldung

23. 01. 2022

Alle Kinder, die bis zum 30. September des Einschulungsjahres ihr 6. Lebensjahr vollenden werden, sind schulpflichtig. Auch jüngere Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden, wenn der Entwicklungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit im ersten Schuljahrgang erwarten lässt. Die Entscheidung über die Einschulung dieser so genannten „Kann-Kinder“ trifft die Schulleitung. 

 

Wenn die ErzieherInnen im Kindergarten eine vorzeitige Einschulung für Ihr Kind empfehlen und wenn auch Sie der Ansicht sind, dass Ihr Kind schon jetzt die Herausforderungen der Schule erfolgreich bestehen kann, dann dürfen Sie uns gerne unter 0421 6930000 anrufen und einen Termin zur Kann-Kind Anmeldung und Untersuchung bei uns vereinbaren. Die Schulleitung entscheidet dann über die Einschulung. 

 

Bild zur Meldung: Kann Kind Anmeldung

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Tel.:   ( 0421 ) 6930000
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