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Angepasste Coronaregelungen nach Änderung des Infektionsschutzgesetzes

26. 04. 2021

 

Angepasste Coronaregelungen nach Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Die vom Bundestag verabschiedete Änderung des Infektionsschutzgesetzes sieht strengere Regeln für die Jahrgänge 1-3 vor.

Ab einem Inzidenzwert von über 165, an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen, wechseln die Klassen 1-3 ins Distanzlernen. Die Abschlussklassen im vierten Jahrgang sind von dieser Maßnahme nicht betroffen. Auch eine Notbetreuung wird weiterhin für die bekannten Fälle angeboten. 

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Ministerbrief vom 22.04.2021

 

Bild zur Meldung: Angepasste Coronaregelungen nach Änderung des Infektionsschutzgesetzes

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