Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Presseinformation „Absonderungsverordnung“

22. 09. 2021

Nach den Herbstferien wird es für 5 Tage wieder eine tägliche Testung geben. Die Klassenlehrerin teilt Ihrem Kind/Ihren Kindern ausreichend Tests aus. Danach wird wieder zu der dreimaligen Montag-Mittwoch-Freitag Testung übergegangen. 

 

-Wer ein positives Selbsttest-Ergebnis erhält, begibt sich sofort in Absonderung, d. h. er bleibt zu Hause, empfängt dort keinen Besuch und meidet persönliche Kontakte (Ausnahmen gelten z. B. in medizinischen Notfällen oder bei notwendigen Arztbesuchen). Er/Sie informiert die Schule und das zuständige Gesundheitsamt und lässt zur Abklärung einen PCR-Test durchführen.

 

-Personen, die im selben Haushalt mit einer positiv PCR-getesteten Person leben, sowie Personen, die nach Einschätzung des zuständigen Gesundheitsamtes als enge Kontaktpersonen gelten, begeben sich ebenfalls in Absonderung – es sei denn, sie sind vollständig geimpft oder genesen und haben keinerlei Symptome.

 

 

-Das zuständige Gesundheitsamt legt im Einzelfall fest, wer als enge Kontaktperson gilt. In der Schule betrifft das in der Regel die direkten Sitznachbarn des Indexfalls.

Ist das Gesundheitsamt nicht erreichbar, schickt die        Schulleitung die direkten Sitznachbarn ins Distanzlernen (Ausnahmen: Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler).

 

-Infizierte Personen begeben sich für 14 Tage nach Bestätigung der Infektion durch einen PCR-Test in Quarantäne. Voraussetzung für die Beendigung der Quarantäne nach diesen 14 Tagen ist, dass die Person zu diesem Zeitpunkt mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.

 

-Enge Kontaktpersonen haben die Möglichkeit, die Zeit der Absonderung durch ein negatives Testergebnis zu verkürzen, sich also „freizutesten“. Für Schülerinnen und Schüler ist das bereits nach fünf Tagen durch einen Antigen-Schnelltest unter professioneller Aufsicht oder einen PCR-Test möglich. Diese Tests sind kostenlos in Testzentren, Apotheken oder Arztpraxen durchführbar. Die Bescheinigung über das

negative Testergebnis muss dann der Schule vorgelegt werden, um wieder am Präsenzunterricht teilnehmen zu können. Ohne Testung ist eine Rückkehr nach 10 Tagen möglich – vorausgesetzt es liegen keine Krankheitssymptome vor.
 

 

Bild zur Meldung: Presseinformation „Absonderungsverordnung“

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

22. 04. 2024

 

22. 04. 2024

 

22. 04. 2024 - Uhr bis Uhr

 

Kontakt

Am Denkmal 9
27721 Ritterhude

Tel.:   ( 0421 ) 6930000
Email: