Der Fahrradparcours ist aufgebaut

08. 09. 2021

Endlich startete das Fahrradtraining der vierten Klassen. Neben Inhalten der Verkehrserziehung geht es im Wesentlichen auch um Sicherheitstraining und um Geschicklichkeitsübungen auf dem eigenen Fahrrad. Ende September winkt der Fahrradführerschein, ausgestellt durch unseren Kontaktpolizisten, Herrn Prigge. 

 

 

Radfahrerlaubnis ......

Generell gilt, dass Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule kommen darf. Es ist dabei durch die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) (nach § 2 Abs. 1 Nr. 8a und b SGB VII) versichert.
Es gilt jedoch als erwiesen, dass Grundschüler/innen des ersten, zweiten und dritten Schuljahres noch zu unsicher im Straßenverkehr sind! Wir empfehlen Eltern, deren Kinder ein erstes, zweites oder drittes Schuljahr besuchen, ihr Kind nicht allein mit dem Fahrrad zur Schule zu schicken. Hier ist die Radfahrprüfung zu Beginn des vierten Schuljahres abzuwarten. Übrigens ist auch das Fahren mit dem Roller gefährlich, wenn der Weg nicht mit dem Kind geübt wurde.

 

Bild zur Meldung: Slalomfahren