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Verpflichtende Selbsttests zu Hause (regelmäßig am MONTAG und MITTWOCH)

28. 03. 2021

 

Verpflichtende Selbsttests zu Hause

 

Kurz vor dem Osterfest, gibt es neue Informationen zu folgenden Inhalten: 

1) Verpflichtende Testungen zuhause

2) Aufhebung der Präsenzpflicht

 

Testungen sollen nach den Osterferien regelmäßig -wenn ausreichend Tests vorhanden sind- zweimal pro Woche verpflichtend durchgeführt werden. Die Testungen sollen vor Schulbeginn zuhause durchgeführt werden. Ihr Kind erhält die Testkits kostenlos von der Schule. 

Ohne ein negatives Testergebnis können Kinder nicht am Präsenzunterricht und auch nicht an der Notbetreuung teilnehmen. 

Eltern bestätigen mit einem von der Schule zur Verfügung gestellten Formular, dass ihr Kind die Testung vorgenommen hat. 

Immer montags und mittwochs wird die Klassenlehrerin das Formular einfordern. 

Sollten Eltern einmal vergessen haben ihr Kind zu testen oder das Bestätigungsformular nicht ausgefüllt haben, so dürfen die Kinder die Schule nicht betreten und müssen wieder abgeholt werden. 

 

Ergänzend dazu können anlassbezogene Testungen durchgeführt werden. Nach Ferien oder Feiertagen, bei regionalen Inzidenzen von über 100 oder bei konkreten Infektionsfällen. Kultusminister Grant Hendrik Tonne möchte mit den Selbsttests allen an Schule Beteiligten sicherere Rahmenbedingungen bieten und den Infektionsschutz in Schulen erhöhen. Durch die verpflichtende Testung können Personen, die sich bereits mit dem Corona-Virus infiziert haben und noch keine typischen Symptome zeigen, frühzeitig erkannt werden. Bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses können unverzüglich Schutzmaßnahmen ergriffen werden und eine mögliche Infektion in der Schule abgewendet werden. 

 

Mit dem letzten Rundschreiben hat Ihr Kind bereits die Anleitung des Testkit-Herstellers erhalten, sodass Sie die Tests auch ohne medizinische Fachkenntnisse durchführen können. Sie finden diese Anleitung aber auch in unserem Downloadbereich oder in der Packung des Testkits. 

 

Beim Vorliegen eines negativen Corona-Testergebnisses kann das Kind die Schule besuchen. 

Bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses eines Kindes, handelt es sich zwar nur um einen positiven Verdachtsfall, das Kind muss dennoch zu Hause bleiben. 

 

WAS BLEIBT ZU TUN?

 

1) Sie melden zuerst das positive Testergebnis unverzüglich der Schulleitung. Die Schulleitung meldet gemäß der §§ 6 und 8 lfSG den Verdachtsfall dem Gesundheitsamt. 

So erreichen Sie uns : TEL. 0421 6930000 oder   

 

2) Sie kontaktieren Ihren Hausarzt oder ein Testzentrum, um einen PCR-Test zur Abklärung des Infektionsverdachts zu verabreden. Hier wird man Ihnen das weitere Vorgehen erläutern. 

 

Bitte unterstützen Sie Ihr Kind dabei, die Selbsttests zuverlässig durchzuführen. Sie leisten damit einen weiteren wichtigen Beitrag in der Bekämpfung der Pandemie. 

Bitte bestätigen Sie immer montags und mittwochs, dass Ihr Kind zuhause getestet wurde und dass es negativ ist. 

 

2) Sie haben wieder die Möglichkeit, Ihr Kind von der Präsenzpflicht zu befreien, nutzen Sie dafür bitte das Formular im Downloadbereich. 

 

 

Bild zur Meldung: Verpflichtende Selbsttests zu Hause (regelmäßig am MONTAG und MITTWOCH)

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Tel.:   ( 0421 ) 6930000
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